Beitragsrückerstattung ?

Beitragsrückerstattung

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Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und vielleicht haben auch Sie von Ihrer PKV Post bekommen.

“Ihre voraussichtliche Beitragsrückerstattung für 2021 und 2022”

So lautet die Überschrift in dem Schreiben. Beitragsrückerstattung ?

Je nachdem, welchen Tarif Sie haben, bietet Ihnen Ihre PKV eine Garantierte und/oder eine Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung.

Ich habe mir Gedanken gemacht, ob man zumindest bei der Garantierten BRE ganz einfach kalkulieren kann, ob man nun besser einreicht oder auf die BRE wartet. Dabei habe ich festgestellt, dass das Thema nicht einfach zu behandeln ist.

Allerdings habe ich im Internet eine Seite gefunden, die aus meiner Sicht recht gut beschreibt, worauf es ankommt.

⁣Rechnungs- oder Behandlungsdatum in der PKV Abrechnung (online-pkv.de)

Wenn Sie dort den Text mal durchlesen, werden Sie feststellen, wie verzwickt die Sache sein kann. Entscheidend ist offensichtlich das Behandlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum. Das Behandlungsdatum wird im <Beihilfe-OrgPlaner> gar nicht erfasst. Manche Hausärzte rechnen quartalsweise ab. Und was ist mit Aufwendungen, deren Behandlung jahresübergreifend ist ? Eine programmtechnische Erfassung und Auswertung lässt sich also nur schwer realisieren.

Trotzdem habe ich entschieden, das Thema nicht gänzlich aus dem Programm <Beihilfe-OrgPlaner> zu verbannen.
Mit dem Update 6.4 gibt es eine Summenfunktion für “zu erwartete PKV-Erstattungen”. Dazu wurden bei der PKV neue Status-Werte eingeführt, die dafür sorgen, dass nur vorgesehene Aufwendungen berücksichtigt werden. Das Programm muss schließlich wissen, welche Werte addiert werden sollen.
Der Summenwert wird stets angezeigt und Sie können diesen dann mit dem Wert der PKV (mögliche Beitragsrückerstattung) vergleichen.
Dies soll Ihnen als Anhaltspunkt dienen um die Entscheidung der Einreichung oder des Abwartens zu erleichtern.

 

Müller Armin

 

 

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